Wer benötigt einen Energieausweis?
Die Vorlage eines Energieausweises ist vorgeschrieben bei:
- allen neuen Gebäuden im behördlichen Bauverfahren
- umfassender Sanierung, Zu- und Umbauten
- Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten
Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt zehn Jahre. Verantwortlich für das Vorliegen ist der Bauherr, der Vermieter bzw. der Verkäufer des Objekts.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für ein Auto vergleichbar.
Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum Beispiel die Energiekennzahl (EKZ = der spezifische Heizwärmebedarf) die ähnlich dem Normverbrauch eines Autos eine Einordnung in eine “Verbrauchsklasse” zulässt.
Eine grobe Einordnung erreicht man durch den Vergleich mit den geläufigeren Verbrauchswerten von Autos indem man die EKZ durch 10 dividiert.
So kann beispielsweise ein Niedrigenergiehaus mit einer EKZ von 35kWh/m²a mit einem sehr sparsamen Auto mit einem Normverbrauch von 3,5 Liter/100km Treibstoff verglichen werden.
Wogegen ein klassisches ungedämmtes Haus aus den 1960er Jahren eine EKZ von 200kWh/m²a und mehr aufweisen kann. Hier würde unser Vergleich einen Treibstofgverbrauch von rund 20Liter/100km ergeben.
Bei einer thermischen Sanierung wird ein Energieausweis vorher gerechnet um die Ausgangssituation abzubilden. Der zweite Rechendurchgang erfolgt mit den geplanten/durchgeführten Sanierungsmaßnahmen um die Verbesserung darzustellen. Der Grad der Verbesserung ist in der Regel auch für die Bemessung von Förderungen ausschlaggebend.
Im Zuge der Energieausweisberechnung ist eine zwischengeschaltete Optimierung der Sanierungsmaßnahmen sehr empfehlenswert. Diese Optimierung ermöglicht bei gleichzeitiger Betrachtung von Nutzen, Kosten und Förderungsbeiträgen eine optimale Abstimmung der Maßnahmen um den höchstmöglichen Nutzen aus dem Projekt zu ziehen.